Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINSCHÄTZEN vb.
EINSCHÄTZEN vb. 1 obd., vor allem im öst., in älterer rechtssprache. a etwas in anrechnung auf bestehende forderungen zu einem schätzwert beschlagnahmen: 1497 das es bei der schatzung des hauss bleiben sulle und die fraw, die ferberin, der der das haus eingeschetzt sei, trag pillich den schadn qu. Wien ( 1895 ) II 4,1,50. ⟨1667⟩ die übrigen sachen weingärten und ackerländer sind den schuldleuten .. eingeschätzt worden siebenb.- sächs. wb. 2,167 a . b den wert von etwas durch schätzung rechtsverbindlich festsetzen: u1500 ( die ware ) sol auch von denselben metzgern .. oder iemands anders nicht …