Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
einbusze f.
einbusze , f. jactura: er hat, leidet viel einbusze; zum behufe der gemächlichkeit, aber mit einbusze aller einsicht. Kant 2, 523 ; die einbusze der kraft eines körpers. 8, 147; kurz vor der minute seiner irdischen einbusze. J. P. Kampanerth. 20; die einbusze eines groszen ruhmes war gemacht. Dahlmann dän. gesch. 1, 117 ; die einbusze zweijähriger stiftseinkünfte. 1, 428. ehliche einbusze heiszt die minderung des vermögens eines ehgatten zum besten der errungenschaft. vgl. DWB zubusze .