Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
eherecht n.
eherecht , n. jus matrimonii.
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eherecht , n. jus matrimonii.
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Campe (1807–1813) · +9 Parallelbelege
Das Eherecht , des — es, Mz. die — e. 1) Ein Recht, welches die eheliche Verbindung mit sich bringt, welches man im Ehes…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Eherecht , der Inbegriff der auf die Ehe sich beziehenden rechtlichen Vorschriften. Durch das Bürgerliche Gesetzbuch und…
Verweisungsnetz
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Wortbildung
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Zerlegung von eherecht 2 Komponenten
eherecht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
Campe
○ Eherechtlich , adj. u. adv. im Eherechte gegründet, zum Eherechte gehörig. » Eherechtliche Spitzfindigkeiten.« Ungen.