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EHER(E)

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Eintrag · Grimm Neubearbeitung (1965–)

EHER(E) f.

Bd. 7, Sp. 144
EHER(E) f.s. ehre. Horlitz
27 Zeichen · 3 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    EHER(E)f.

    Grimm Neubearbeitung (1965–)

    EHER(E) f. s. ehre. Horlitz

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit ehere

25 Bildungen · 4 Erstglied · 21 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von ehere

eh + -er + -e

ehere leitet sich vom Lemma eh ab mit Suffixen -er und -e.

ehere‑ als Erstglied (4 von 4)

eherecht

FWB

1. ›ehebezogenes Erbrecht des überlebenden Ehepartners‹; metonymisch dazu: ›Besitz, fahrende Habe, die dem überlebenden Ehegatten nach dem T…

Eherechtlich

Campe

eherecht·lich

○ Eherechtlich , adj. u. adv. im Eherechte gegründet, zum Eherechte gehörig. » Eherechtliche Spitzfindigkeiten.« Ungen.

ehere als Zweitglied (21 von 21)

brȫkehêre

MNWB

broke·here

° brȫkehêre , m. , Kämmerer, Ratsherr, der Brüchen, Bürgergeld, Schoß und Abgaben einnimmt.

dansehêre

MNWB

danse·here

° dansehêre , m. , Ratsherr, dem die Aufsicht über das Tanzhaus zugeteilt ist.

dûsentkünstehêre

MNWB

dûsentkünstehêre , m. , Herr über 1000 Listen, Künste (Teufel).

gêtehêre

MNWB

gete·here

gêtehêre , m. , Gießherr (Braunschw.: 5 Gießherren führten die Aufsicht über das Münzwesen, Mischung und Gewicht, von denen stets einer beim…

hüttehêre

MNWB

huette·here

° hüttehêre , m. , Eigentümer einer Metallhütte , der eine solche verlehnt oder verpachtet , eine solche selbst betreibt; berch- und h.n, au…

prö̂vehêre

MNWB

*° prö̂vehêre , m. ( Pl. -n ) : Ratsherr der Warenprüfungen vornimmt, das Bier prüft (Münst. Gqu. 3, 165).

rêⁱsehêre

MNWB

reise·here

rêⁱsehêre ( resze- ), reyse-, m. ( Pl. -hêr[e]n ) : vom Rat bestellte Person mit polizeilichen und militärischen Aufgaben, H. L. unde J. S. …

sāgehêre

MNWB

sage·here

° sāgehêre , m. , Ratsherr der mit der Verwaltung der städtischen Sägemühlen beauftragt ist (Goslar).

tîdehêre

MNWB

tide·here

° tîdehêre , m. ( Pl. -hēren, -hērn ) : 1. (wohl:) Prädikant, Hilfspriester der v.a. für das Horensingen zuständig war, „ in welken wen fest…

vêⁱmehêre

MNWB

veime·here

vêⁱmehêre , m. , der am Landfrieden beteiligte Herr, Schützer des Landfriedens, „ de vemeheren des lantvredes in Sassen ”.