Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
eherecht
eherecht
- ›ehebezogenes Erbrecht des überlebenden Ehepartners‹; metonymisch dazu: ›Besitz, fahrende Habe, die dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Ehepartners zusteht‹
- ›geltendes Recht, Ordnung‹; Ansatz unsicher