Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Dictator
Dictator , in der alten röm. Republik ein von dem Senate, später von den Consuln nach erfolgter Bevollmächtigung durch die Volksversammlung ernanntes Oberhaupt des Staates mit unbeschränkter monarchischer Gewalt, Unverantwortlichkeit, aber mit einer Amtsdauer von nur 6 Monaten, während welcher die Macht aller anderen Staatsbeamten aufhörte. In früheren Zeiten ernannte der Senat in der Regel einen D., um die stürmischen Agitationen der Volkstribunen unter den Plebejern zurückzudrängen; nachdem aber zwischen Patriciern und Plebejern jede Schranke gefallen war, nur noch einigemal bei Kriegsgefahr…