Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
DEROGIEREN vb.
DEROGIEREN vb. lehnwort aus lat. derogare vb. fast ausschließlich in juristischer terminologie. 1 etwas einschränken oder aufheben, von verordnungen und rechten; zweiwertiges tätigkeitsverb mit dativ-, seltener mit akkusativobjekt mit persönlichem subjekt: 1515 da der kaiser entgegenstehende ältere bestimmungen in diesem fall aufhöben derogiern und cassieren will qu. Wien ( 1895 ) II 4,1,346. 1683 zumaln s. ch. d., wie kurz vorhero erwähnt, dero land-ständen und vielweniger denen verordneten zugeben, ihrerseits recesse oder gesetze zu machen und dadurch .. denen churf. verordnungen zu derogire…