Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
¹DEBITIEREN vb.
DWB2 1 DEBITIEREN vb. DWB2 abl. von debet n. nbf. debetieren. DWB2 DWB2 1 zweiwertig. eine person, ein konto für eine gegebene leistung belasten: 1692 als dienet zur nachricht, daß ich dieselbe ( person ) nachgehends auch wieder debetire, vor das jenige, so sie von mir wieder bekommen oder gut zu thun schuldig ist Dibbern buchhalten X 3 b . 1770 man hat jemanden vor empfangene waaren, gelder übermacht, so debitiret man dafür den waarenconto Schröckh handlungswiss. ( 1769 ) 2,354. 1924 bildet der gegenstand, über den das konto geführt wird, ein aktivum, so wird das konto debitiert für den anfan…