Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Bußtage
Bußtage ( Fast -, Buß- und Bettage ), dem Gottesdienst gewidmete Tage mit dem besondern Zweck, die Kirchengemeinden auf ihre sittlichen Notstände aufmerksam zu machen. Man unterscheidet außerordentliche, für besondere Fälle angeordnete B. ( dies supplicationum ) und feststehende, jährlich wiederkehrende ( dies rogationum ). Als feststehende Bußzeit kannte die Kirche anfänglich nur die Advents- und die österliche Fastenzeit, dazu kamen die vier Quatemberfasttage (s. Quatember ). In Preußen (seit 1893) und allen mittel- und norddeutschen evangelischen Landeskirchen, mit Ausnahme der beiden Meckl…