Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
burgfriede m.
burgfriede , m. castri pax. 1 1) galt für heilig und unverletzlich, wer ihn brach, fiel in schwere strafe: welcher Santfelten hat euch ewer sinne also beraubet, also frech und kühne gemacht, dasz ihr da kommet in den burgfrieden und denselbigen brechet? Philand. 2, 509 ; er behandelte diese that als das gröszte verbrechen, qualificierte sie zu einem beleidigten burgfrieden. Göthe 18, 297 ; dasz der burgfriede vor des herzogs quartier nicht verletzt werden dürfe. 30, 318; es ist hier mein recht, beleidigter burgfrieden. Fr. Müller 3, 172 . 2 2) bezeichnet auch das um die burg liegende gebiet, b…