Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Blankett N.
Blankett, N. ›mindestens in einem Punkt (z.B. Leistungszeit oder Kaufpreis) unvoll- ständige vom Aussteller aber unterschrie- bene Urkunde welche von dem durch die Begebung als ermächtigt anzusehenden In- haber abredegemäß vervollständigt werden darf und dadurch wirksam wird‹, Luther 1539, französisierende Neuschöpfung (nlat. *blancetum) zu fnhd. blank, Adj., ›blin- kend, weiß, blank‹