Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Beteiligung F.
Beteiligung, F. ›Teilnahme an einer An- gelegenheit insbesondere an einer Straftat oder einer unerlaubten Handlung oder an einem Verfahren (Beteiligter) sowie an einem Unternehmen oder einer Gesellschaft (Mitglied)‹, Badisches Landrecht 1809, Lüt. frz. participation, F., ›Teilnahme, Mitwir- kung‹?, s. beteiligen, ung