Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
bespräken
bespräken 1. jem. belangen, verklagen: 'So ist auch gewilligt, dass die Bürger zu Rostock wegen ihrer in den Fürstl. Ämptern habenden Landgüter vor den Rath daselbst in erster Instanz belangt und besprochen werden mögen' (1584) Bär. Gr.-Ges. 131; 'darüber auch dem Rath, Klägern nach erhaltener Absolution der ungegründeten Bezichtigung ... halber injuriam zu besprechen, unbenommen' ebda; 'und da jemand, der außerhalb der Stadt Rostock gesessen, den Rath daselbst ... rechtlich zu besprechen hätte' 77; 'befreyen Ihro Herzogl. Durchl. die Stadt Rostock ... von allen andern Abgiften und Anlagen ...…