Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
beliegen
beliegen
- ›(seltener:) jn. / (häufiger:) etw. (oft: eine Stadt) belagern, einschließen, jn./ etw. militärisch bedrängen‹.
- ›jn. nötigen, bedrängen; jn. ergreifen, bedrängend umschlingen, umfangen, vergewaltigen; jm. anhaften (z. B. von ere gesagt)‹; von sehr unterschiedlichen Bezugshandlungen.
- ›(ein Grundstück) mit Schafen belegen, als Schafschläfe verwenden‹.
- ›wo liegen, sich befinden, liegenbleiben (von Sachen); daniederliegen, zu Fall kommen, zugrunde gehen; auf dem Schlachtfeld bleiben, fallen; etw. (z. B. eine Krankheit) im Liegen überwinden‹.
- ›jm. schwinden (z. B. Mut); zu Ende kommen, aufhören, sich legen (z. B. von einem Aufruhr gesagt, ütr. auch vom Wind)‹.
- ›jm. an etw. liegen, sich etw. angelegen sein lassen‹.
- phras.: um jn. belegen sein ›um jn. bestellt sein‹.
Etymologie: zu mhd.