Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Bekummern v., trs., rec.
Bekummern , v. I) trs. 1) Kummer, Gram verursachen. Das bekümmert mich sehr. »Eine ungerathene Tochter bekümmert ihren Vater.« Sir. 22, 4. I dieser Bedeutung wird das Mittelwort der vergangenen Zeit häufig als Beilegungswort gebraucht. S. Campe Bekümmert. 2) † I den Rechten, mit Kummer belegen, d. h. in Beschlag nehmen. Jemandes Vermögen, Güter, Gehalt bekümmern. Ehemahls bedeutete es überhaupt, den freien Gebrauch einer Sache beschränken. Sie bekümmerten ihnen das Wasser, schnitten ihnen das Wasser ab. S. Campe Verkümmern. II) rec. Sich bekümmern. 1) Kummer, Gram und Sorgen empfinden. »Eine e…