Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
bekentlich
bekentlich
- ›bekannt (von Personen, Sachen und Sachverhalten)‹; als Hypallage: ›in Kenntnis e. S. (z. B. des Gesetzes)‹
- ›erkennbar; ersichtlich; unterscheidbar; bemerkbar; anschaulich faßbar‹
- ›erkennend, mit der Fähigkeit des Erkennens ausgestattet‹; als Hypallage anschließbar an 2
- ›sich zu etw. bekennend, unter Ablegung der Profeß‹
- ›(einer Schuld) geständig‹
- ›etw. (oft: die klägerische Behauptung) anerkennend, als richtig bestätigend‹
- ›mit etw. einverstanden, e. S. zustimmend‹.
- ›etw. verbindlich bestätigend, erklärend‹
- ›jm. (auch: einer Herrschaft) erkenntlich, förderlich, zum Nutzen‹.
- ›anerkennenswert‹
- ›beharrsam, auf etw. bestehend‹.