Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Beitritt M.
Beitritt, M. ›Erwerb der Mitgliedschaft eines Vereins oder einer Gesellschaft oder Belang einer anderen Rechtsstellung oder Pflich- tenstellung neben anderen Personen (z.B. Schuldbeitritt)‹, ›Hinzutritt‹ Klingner 1749, s. beitreten