Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
begrifflich
begrifflich
begreifen Vb. ‘verstehen, geistig voll erfassen, umfassen, einschließen’. Ahd. bigrīfan (8. Jh.), mhd. begrīfen, mnd. begrīpen, nl. begrijpen bedeuten ursprünglich ‘ergreifen, betasten’, auch ‘umfassen, enthalten’ (zur Herkunft s. greifen). Schon in ahd. Zeit, wo es lat. comprehendere ‘begreifen’ übersetzt, später vor allem bei den Mystikern, erfährt das Wort eine Bedeutungserweiterung, indem körperliches ‘Greifen, Fassen’ auf geistige Aneignung, ‘mit dem Verstande erfassen, verstehen’, ausgedehnt wird. – Begriff m., mhd. begrif ist zu begreifen im Sinne von ‘umfassen, enthalten’ gebildet und bedeutet ‘Umfang, Bezirk, Umfang und Inhalt einer Vorstellung’, ferner ‘Zusammenfassung, kurzer Auszug’. Begriff kommt durch die philosophischen Aufklärer Wolff und Thomasius allgemein in Gebrauch; Begriff und Vorstellung werden in der philosophischen Terminologie bald gegeneinander abgegrenzt, so daß Begriff die heute vorherrschende Bedeutung ‘wesentliche Merkmale einer Sache oder einer Gruppe von Erscheinungen, die zu einer gedanklichen Einheit zusammengefaßt sind’ erhält. begreiflich Adj. ‘verständlich’ ist aus mhd. begrīflich ‘faßbar, leicht fassend, begreifend’ hervorgegangen, während begrifflich Adj., vom Substantiv abgeleitet, ‘einen Begriff, eine gedankliche Einheit betreffend’ bedeutet (17. Jh.). begriffsstutzig Adj. ‘schwerfällig im Begreifen, schwer von Begriff, verdutzt’ (Mitte 19. Jh.), s. stutzen; anfangs oft mit Umlaut begriffsstützig.