Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Armeneid
Armeneid
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sich zu dem armen-recht ... melden und den arme-neyd ... abschwerenPreußLR. 1721 I 54 § 3
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würde ... jene den armeneid leisten, so ist ihr das gesuchte armen-recht mitzutheilen1800 Hommel,TFlav. 46
- Schwarz,LausWB. I 79 Faksimile