Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Arbeiterausschuß
Arbeiterausschuß ( Fabrikrat, Ältestenkollegium ), aus Vertrauenspersonen der Arbeiter eines gewerblichen Unternehmens zusammengesetztes Vermittelungsorgan zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, auch Verwaltungsorgan. Die Veranlassung zur Errichtung von Arbeiterausschüssen boten die zu errichtenden Wohlfahrtseinrichtungen, Krankenkassen, Fabrikordnungen. Sie sind fakultative Einrichtungen, sind aber in Deutschland durch die Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 dadurch gefördert worden, daß nach dieser in Fabriken mit mehr als 20 Arbeitern eine Meyers Fabrikordnung (s. d.) erlassen werden …