Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Anstifter M.
Anstifter, M. »wer vorsätzlich einen an- deren zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger - nicht notwendig schuld- hafter Tat (Versuch genügt) bestimmt hat« »Anreger« 1588 Baden, s. anstiften
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Anstifter, M. »wer vorsätzlich einen an- deren zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger - nicht notwendig schuld- hafter Tat (Versuch genügt) bestimmt hat« »Anreger« 1588 Baden, s. anstiften
Lautwandel-Kette
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Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege
Der Anstifter , des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Anstifterinn, plur. die -en, der, oder die etwas anstiftet, oder …
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Anstifter , im Strafrecht, wer einen andern zu einer strafbaren Handlung vorsätzlich bestimmt hat, sei es durch Geschenk…
Pfälzisches Wb.
An-stifter m. : ' Urheber '. Der war de Aaⁿstifter (-šdifdəʳ) [KB-Bischh, verbr.]; vgl. Auter . Bad. I 63 .
Wander (Sprichwörter)
Anstifter Er ist der erste Anstifter. Lat. : Fons et radix es.
Verweisungsnetz
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Wortbildung
1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Ableitung von anstifter
anstiften + -er
anstifter leitet sich vom Lemma anstiften ab mit Suffix -er, auf Verb-Stamm zurückgeführt.
LDWB2
An|stif|ter(-in) m./f. 1 (Aufwiegler, Verführer) impizadú(-dëssa) m.(f.) , istigadú (-dëssa) m.(f.) 2 (Täter) provocadú(-dëssa) m.(f.) , aut…