Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
angedeihen
angedeihen , proficere, gelangen, zu theil werden: das wird mir noch angedeihen, eine tracht schläge soll ihm schon angedeihen, urspr. an ihn gedeihen, an ihn gelangen, mit verdrängung des acc. durch den dat. der person. mhd. dô was der burgære nar gedigen an dise spise gar. Parz. 190, 28 ; eins tages gedêh eʒ an die stat. 345, 26 , ins nhd. übersetzt: gedieh es der stadt an. gewöhnlich verbinden wir dies angedeihen ( wie sonst anfechten) mit lassen, ich lasse dir angedeihen heiszt ich gestatte dasz dir zu theil werde, dasz an dich gelange: heilig sei mir das gastrecht, das du mir angedeihen l…