Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Analogie F.
Analogie, F. »Übertragung der Rechtsfolge eines geregelten Tatbestandes auf einen mit diesem wertungsmäßig gleichen aber ungeregelten Tatbestand« 1. H. 16. Jh. (Tentzel 1689) Lw. lat. analogia, F., »gleiches Verhältnis, Gleichmäßigkeit, Ana- logie«, Lw. gr. analogía, F., »entsprechendes Verhältnis, Übereinstimmung«, s. analog