Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Amtsgericht
Das Amtsgericht , des -es, plur. die -e. 1) Dasjenige Gericht, worin der Amtmann den Vorsitz hat, in Obersachsen auch schlechthin das Amt. 2) In den Niedersächsischen Städten, ein Gericht über die Angelegenheiten der Handwerksämter.