Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ALIMENTIEREN vb.
ALIMENTIEREN vb. aus mlat. alimentare jmdn. ernähren, versorgen. 1 meist jur., jmdn. ernähren, versorgen jmds. unterhalt bestreiten: 1566 daß die ehe .. nicht .. zu dulden. derwegen .. sollen solche personen .. gefänglich eingezogen .. und das erzeugte kind von beider aeltern alimentiret und ernähret werden in: Luther tischreden 6,269 W. ⟨1597⟩ sollen die kindere .. im guette alimentiret .. und .. erzogen werden brand. schöppenstuhlsakten 2,244 S. 1623 ( d. soldaten ) seindt alhier von der burgerschafft .. alimentiret vndt vnterhalten worden eisleber stadtchr. 103 G./S. 1693 wenn der gefangene…