Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
abscheuen
abscheuen
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[jeder Burgmann hat das Recht zweimal wöchentlich zu fischen] welches ... er vor seinem herrn oder niemanden abscheuens tragen soll1469 GrW. III 370 Faksimile
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zum abscheuwenden exempel hingerichtet1625 FreibDiözArch. 27 (1899) 324
- Schiller-Lübben I 34 Faksimile