Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABORTIEREN vb.
ABORTIEREN vb. ( lat. abortare, abortire). vereinzelt von der leibesfrucht, vorzeitig abgehen: ⟨u1574⟩ als die vnzeitige geburt, so da zu risch abortiren, nicht bey leben bleiben Horscht geheimnisse ( o. o. u. j. ) B 3 b . — gewöhnlich, vorzeitig gebären, eine fehlgeburt haben; von pflanzen, keine früchte ansetzen ( öfters auch bildl. ) ⟨v1656⟩ seine .. gemahlin hat entweder abortirt oder doch ein unzeitige frucht gebohren Creidius nuptialia 2 ( 1670 ) 202. 1695 ob er sich nun zwar mit einigen reichs-gedancken schwängerte, so abortirte er doch ziemlich Ziegler u. K. schau-platz 190 a . 1771 we…