Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
abkerben
abkerben mhd. abekerben, ags. of(a)ceorfan, engl. to carve of, fries. ofker(v)a, westfläm. ofkerven, nl., nrhein. afkerven, nd. afkarven, schwed. afkarfva das Wort wird, wie das Kerbholz, seltener. Doch finden sich auch in der Rechtssprache Anwendungen, die mit dem Kerbholz nicht zusammenhängen; meist transitiv I Objekt ist der vom Ganzen anzutrennende Teil. Im englisch-friesischen Sprachgebiete des Mittelalters bezeichnet das Wort insbesondere das Abschneiden von Teilen des Körpers oder Gewandes, zur Strafe, als Delikt usw. (vgl. mlat. manum abscindere, manum incidere) durch Kerb lostrennen K…