Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
abdeichen
abdeichen
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wenn der neue teich des eroberten neuen koges zu einem vollen see-teich gemachet, sollen diejenigen, den ihre teiche abgeteichet, so viel in dem neuen teich aussfassen, daß sie gleich dem neuen lande volle masse bekommenoJ. Spadelandsrecht Art. 11