Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Abdecker
Abdecker
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durch den abdecker begraben werden1534 QuedlinbUB. II 137 Faksimile
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den herumbvagierenden herrnlosen gesindl, abdeckern und gerichtsdienern das bettlen ... abgestellt1695 CAustr. I 209 Faksimile
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nunmehro ein gleiches [Zulassung zu Zünften und Handwerken] für die kinder der sog. wasenmeister und abdecker ... zu gestatten1772 Emminghaus,CJGerm.² I 583 [Reichsschluß § 5]
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die abdecker, schinder und hundschläger sobald selbe ihre hantirung ablegen ... dürfen nicht für unehrlich angesehen werden1777 Patent Mar. Theresias/Archiv český 24 (1908) 530 Faksimile
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diejenigen, welche bisher die geschäfte eines schinders oder abdeckers wirklich getrieben haben, ist eine zunft ... aufzunehmen nicht schuldig1794 PreußALR. II 8 § 280