Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Abdankung
Abdankung
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Napoleon unterzeichnete am 11. april 1814 seine abdankungoJ. v. Treitschke, Deutsche Geschichte I 557
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Karl v., der das außerordentliche schauspiel seiner kronabdankung gegebenoJ. Schiller, Abfall der Niederl. / Gödeke, krit. Ausgabe VII 327
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endlich kommt auch jeweilen eine völlige niederlegung der regierung für. verschiedenheit der beweg-ursachen: bey einigen geschiehet die abdanckung gantz freywillig, bey andern ist sie halb gezwungen und bey noch andern völlig abgenöthigtoJ. Moser,StaatsR. 24 S. 362
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soldaten sollen inner drey tagen nach der abdanckung hinaus ziehen; hierunter solle die unabgedanckte reuterey aber u. kriegsvolck, so mit verwilligung auf die bezahlung wartet, nicht verstanden seyn1606 Kaiser Rudolf/CAustr. III 495 [Abdankung erhält dadurch den Sinn: Entlassung und Entlohnung] Faksimile
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[Übschr.:] abdankung der dienerschafft1785 Schlözer,StAnzeigen VIII 5
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der schiffer muß ein ... tagebuch über die ganze reise führen; ... besonders gehören hinein ... die annahme oder abdankung des volkes1794 PreußALR. II 8 § 1506ff.
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sonst war die abdankung der soldaten entweder ehrlich oder sie hatte eine ursache zum grunde oder sie war mit schimpf u. schande begleitetoJ. Kirchhof, Abh. v. d. besond. Soldatenrechten (Hamburg 1762) 73
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man hatte sich am kaiserlichen hof beklagt, daß Ferdinand den versuch, zur abdankung des von Magdeburg abgezogenen heeres eine anleihe aufzubringen, nicht mit seinem kredit unterstützen wollteoJ. Ranke, Deutsche Gesch. V / S. W. Bd. 5 172
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ein prinz dünkt sich vor seinem redlichen diener ein sklav ... überladet den unbequemen mann mit lobsprüchen und entfernt ihn. seht darin die ehrenvolle ursache mancher unerwarteten abdankung u. entlassungoJ. Der Mann ohne Vorurtheil Abt. 2/Sonnenfels,GesSchr. II 34
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die dienstentsetzung oder auch freiwillige abdankung eines mäklers soll an der börse und durch die zeitungen ... bekannt gemacht werden1794 PreußALR. II 8 § 1388
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wann ein lehenherr dem lehenmann güter, so in lauter gebauten feldern bestehen, wegzunehmen willens wäre, wird er ... im August entweder ... schriftlich ... oder mündlich in beisein drei zeugen die abdankung gebieten müssen; wann aber die vermiethung in häusern bestehen wurde, solle der hausherr ein monat vor dem ausgang der vermiethung erwehntermaßen entweder selbst abdanken oder abdanken lassen. und nachdeme die abdankung also befolget ist, werden die pachter oder miethmänner gleich nach vollendeter vermiethung ... von denen gedungenen gütern oder häusern abweichen müssen1785/88 Mendrisio, Tessin/ZSchweizR.² 27 (1908) 201 § 12
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die lehenmänner und pachter [sollen], nachdeme sie die rechtliche abdankung empfangen haben, aus solchen meyerhöfen nichts wegtragen dürfenoJ. ZSchweizR.² 27 (1908) 201 § 17
- ZSchweizR.² 27 (1908) 201 § 18
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Der Genosse in der Kompagnie der schwarzen Häupter, der sich 'befreit' (verheiratet), ist den Älterleuten 'zu abdankh' eine Tonne Bier zu erstatten schuldig1594 Stieda-Mettig 636 nr. 117, 25 Faksimile
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den 3. janr. 1585 bin ich von den von Kottwitz zur Sittau zu ihres herrn vatern begräbnis gebeten worden; wenn ich denn große freunde an ihnen hatte, habe ich es ihnen nicht abschlagen sollen, auch zu Struppen auf dem kirchhof die abdankung gethanoJ. v. Schweinichen II 195 [wie hier, so ist auch sonst für Abdankung das Halten einer Rede oder eines Spruches beim Abschluß einer feierlichen Handlung oder einer Amtszeit charakteristisch: Schmeller kennt ein Abdanken oder Ausdanken durch den Hochzeitlader an die das elterliche Haus verlassende Braut, ehe die Gäste vom Mahle aufstehen (Schmeller² I 522), ähnlich in Schwaben (SchwäbWB. I 8); in Livland hält der abgehende Landtagsmarschall eine Abdankungsrede (Gutzeit, Livl. I 4)]