Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zwinghof m.
zwinghof , m. , zu zwing 2 und hof als ' gebiet, umkreis, umfriedeter raum ', nur in älterem deutsch, vor allem schweizerisch. vereinzelt die form tzinghoff, s. u. 1 a. 1 1) ursprünglich im weiteren sinne: eine ausgedehnte fläche, ein gröszerer umkreis, der unter besonderen, die freie verfügungsgewalt stark einschränkenden oder ausschlieszenden rechtsverhältnissen steht; vgl. zwing 2, zwinger B 1 a, zwingolf 1; twing-, zwingelhof schweiz. id. 2, 1035. 1@a a) der verfügungsbereich, in dem der besitzer im offenen lande seine grundherrlichen rechte und die niedere gerichtsbarkeit ausübt, gerichts…