Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zwanzigjährig adj.
-jährig , adj. , was schon zwanzig jahre gedauert hat: zu hof gilt ein quintchen gunst mehr als zwantzigjährige grosze arbeit Lehmann floril. polit. (1662) 1, 421 ; ein zwanzigjähriger ehestand hat mich die vortrefflichkeit der bösen männer einsehen gelehret Adelung lehrgeb. d. dtschen spr. 2, 406 ; rath und bescheid ... gegen zwanzigjährige krankheiten Zimmermann über die einsamkeit 2, 233 ; ich habe mich ... gefreut, ein so bedeutendes, über zwanzigjähriges unternehmen endlich noch glücken zu sehen Göthe IV 20, 347 W.; die kaiserlichen ... hatten in einem beinahe zwanzigjährigen krieg ... wi…