Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Zusicherung F.
Zusicherung, F. ›Zusage, (im Verwal- tungsrecht) eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen‹, 2. H. 19. Jh.? (Gervinus bzw. Ranke), s. zusichern, ung Zusicherung einer Eigenschaft, F., ›(im Schuldrecht) verpflichtende Willenserklä- rung des Verkäufers die Gewähr für das Vorhandensein der Eigenschaft überneh- men und für alle (str.) Folgen ihres Fehlens ohne zusätzliches Verschulden einstehen zu wollen (Angaben im Katalog eines Versteigerers genügen)‹, 19. Jh.?, s. Zusicherung, Eigenschaft