Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zusachen v.
zusachen , v. , einen rechtlichen anspruch, eine klage anbringen, einem etwas zur last legen Lexer 3, 1185 ; voc. theut. (1482) k k 1 a ; d d 1 a , s. mhd. sachen mhd. wb. 2, 2, 6 a ; Lexer 2, 565 : daz got der sunden burde ir nicht zu ensachete väterbuch 36367 R.; so wir unsere sunde werden zurechnen, wirstu uns dieselbigen nicht zusachen Clemen reformationsflugschr. 4, 154 ; ist etwas gts, so beger ich keines lobs, ist etwas nit also guot, soll mir billich auch nichts darum zuogesacht werden, dann nichts mein ist Seb. Franck zeitb. (1531) a 2 a ; denn er mag im kein ander recht an dem gut z…