zulässig,
adj. ,
zuerst im 16.
jh., aber erst später weiter entwickelt und verbreitet. 11)
noch mit räumlicher anschauung: ob alsdann ein blutsfreund, vor erfüllter condition, zu dem einstand zulässig seye? Hohberg
georg. cur. aucta 3, 34
a; zum wesen der universitäten gehört, dasz auf ihnen alle wissenschaften zulässig seien J. Grimm
kl. schr. 1, 240
selten. 22)
die herrschende bedeutung ist, im anschlusz an zulassen 2 c,
gestattet, erlaubt, wobei in älterer zeit mehr das sittliche und göttliche recht, dann auch die forderungen der schicklichkeit, heute mehr das geschriebene gesetz, die amtliche verfügung sich geltend macht: ain grawsame lere, als sey zymlich und zuoelässig bemelt sacrament in todsünden zuo empfahen Berth. v. Chiemsee 451; brauchen sich desz (
des vergnügens) zimlich und messig, und was mit ehren ist zulässig H. Sachs 12, 86
K.; die straszenräuberey, die überall als ein zulässiges werck getrieben ward Micrälius
Pommerland 1, 50; die ... schäferauen der hirtenlieder und zulässigen schertzhaftigen liebesgedichte Neumark
fortgepfl. musik.-poet. lustwandel (1657) 1, 6; da wir ... in zuläszigen vergnügen beysammen saszen (
bei e. gesellschaftspiel) Schnabel
insel Felsenburg 235
lit.-dkm.; beym nachtische bleibt manches zulässig, da erheiterte geister das muntere gleichfalls gern aufnehmen Göthe IV 36, 85
W.; die jetzige ... nach den bestehenden gesetzen zulässige einrichtung des heerwesens Bismarck
pol. reden 3, 6; es (
das spielen der kinder am springbrunnen) ist weder opportun, noch sanitätlich zulässig Fontane I 6, 16; die todeserklärung ist zulässig
bgb. § 14.
bes. mit bezug auf regeln der kunst und des sprachgebrauchs: und ist ... ein solchs (
die '
flieszende härte') ... auf seine art zulässig Schottel
t. haubtspr. (1663) 237; in der dichtkunst hatte er ein gewisses allgemeines urtheil über das gute und schlechte, das mittelmäszige und zulässige Göthe 27, 133
W.; wortbrechungen, die nicht alle zulässig sind IV 26, 157
W. der bedingten anwendung von zulassen 2 e
entsprechen, aber mit anderer bedeutung, wendungen wie der kreis, die grenzen des zulässigen, über das zulässige hinaus-, hinabgehen. 33) zulässig
ist, was thatsächliche-bedingungen als möglich oder thunlich erscheinen lassen: zu entscheiden, welcher überflusz einem lande heilsam und zulässig sey, und welcher hingegen die armuth desselben befördre Joh. E. Schlegel 5, 241; man erfuhr, dasz das fräulein ... die übersiedlung ... wünsche, falls der arzt dieselbe für zulässig halte L. v. François
die letzte Reckenburgerin 1, 79; bei den meisten verwaltungszweigen ist ... eine erhöhung der einnahmesätze zulässig gewesen Bismarck
pol. reden 3, 4; und ermahnte ihn dringend, ja nicht mehr zu wagen, als zulässig sei H. v. Barth
Kalkalpen 583.
fest eingeführt in der sprache der technik: zulässige belastung, beanspruchung
u. ä. 44)
logisch zulässig,
wissenschaftlich annehmbar, gelegentlich wie zuverlässig: der begriff eines noumeni, blosz problematisch genommen, bleibt demungeachtet nicht allein zulässig, sondern auch ... unvermeidlich Kant 3, 212
ak.; es fragt sich ob ich mich hierin nicht irre? ob sie (
die allg. chromat. sätze) zulässig und in so fern zweckmäszig sind? Göthe II 5, 1, 84
W.; die recension, .., welche ich für sehr zulässig halte IV 19, 6
W.; diese vermuthung dünkte uns desto zulässiger, weil ... G. Forster 2, 332.
kaum noch üblich. —