Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zulässig adj.
zulässig , adj. , zuerst im 16. jh., aber erst später weiter entwickelt und verbreitet. 1 1) noch mit räumlicher anschauung: ob alsdann ein blutsfreund, vor erfüllter condition, zu dem einstand zulässig seye? Hohberg georg. cur. aucta 3, 34 a ; zum wesen der universitäten gehört, dasz auf ihnen alle wissenschaften zulässig seien J. Grimm kl. schr. 1, 240 selten. 2 2) die herrschende bedeutung ist, im anschlusz an zulassen 2 c, gestattet, erlaubt, wobei in älterer zeit mehr das sittliche und göttliche recht, dann auch die forderungen der schicklichkeit, heute mehr das geschriebene gesetz, die a…