Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
zuhand
zuhand
abhanden Adv. ‘nicht vorhanden, abwesend’ (14. Jh.), Zusammenrückung aus der Präp. ab ‘von’ und dem alten Dativ Plur. von Hand (s. d.), mhd. (md.) abhanden (umlautlos als Rest eines alten u-Stammes) und ab(e)henden. Die Fügung geht vom Md. aus und wird fast ausschließlich in Verbindung mit bestimmten Verben wie bringen, sein, in jüngerer Sprache nur noch mit kommen verwendet. vorhanden Adj. Adv. ‘verfügbar, existent’ (15. Jh.), Zusammenrückung aus der Präp. vor und dem Dativ Plur. von Hand, also eigentlich ‘greifbar’. zuhand Adv. ‘alsbald, sogleich’, Zusammenrückung aus mhd. ze hant, eigentlich ‘zur Stelle, bereit’ (hier hinsichtlich der Zeit); in neuerer Sprache selten. Vgl. ahd. (Dativ Sing.) zi henti, und (Dativ Plur.) zi hantun ‘zur Hand, bereit, nahe’ (9. Jh.). zuhanden Adj. ‘verfügbar’, jmdm. zuhanden sein, Präp. schweiz. öst. ‘gegenüber, anläßlich, zu Händen’.