Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Willkühr
Die Willkühr , plur. car. 1. Das Vermögen, nach eigenem Gefallen zu handeln. Ich überlasse es deiner Willkühr. In engerer Bedeutung ist die Willkühr, das Vermögen, nach eigenen undeutlichen Vorstellungen zu handeln, zum Unterschiede von Wahl, welche sich auf deutliche Vorstellungen gründet; welche engere Bedeutung in dem folgenden Adjective am üblichsten ist. 2. * Die freye Wahl; im Hochdeutschen veraltet, aber noch im Oberdeutschen gangbar. Die Willkühr haben. Anm. Auch dieses Wort ist alt, und von Wille und dem alten Kuhr, Wahl, zusammen gesetzt. Schwed. Willkor. Im Hochdeutschen ist es weib…