Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wildhuber m.
wildhuber , m. , oder wildhufer, von wildhube oder wildhufe f.; auch wilthoefer, fursterhoefer, fursthuber Grimm weisth. 6, 563 ; vgl. ferner oben 4 II, 1870 hüfner; inhaber einer wildhube und manchmal zugleich wildhüter und schöffe bei verhandlung von jagd- und forstvergehen: die wildhuber .. scheinen anfangs sowohl für den jagdschutz als für den schöffendienst bei dem wildbannsgericht bestellt gewesen zu sein Schwappach forst- und jagdgesch. 1, 248 ; der Dreieicher reichsforst .. unterstand einem kaiserlichen reichsvogte, welchem der forstmeister zu Langen und 36 wildhuber untergeordnet ware…