Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Werkzeugmaschinen
Werkzeugmaschinen , Arbeitsmaschinen zur mechanischen Bearbeitung der Metalle, des Holzes etc., bei denen die entsprechenden Werkzeuge (Hammer, Hobeleisen, Scheren, Bohrer, Fräsen, Sägen etc.) mittels Mechanismen in Tätigkeit gesetzt werden. Nach diesen Werkzeugen unterscheidet man Hobel-, Bohr-, Fräsmaschinen etc., außerdem Universal- und Spezialwerkzeugmaschinen, je nachdem sie allgemein (Drehbank, Bohrmaschine, Sägemaschine etc.) oder nur für bestimmte Zwecke (Zahnradhobelmaschine, Zylinderausbohrmaschine u. dgl.) anwendbar sind. Um das Werkzeug ( Stahl genannt, wenn es meißelartig wirkt) m…