Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
werbefachmann m.
-fachmann , m. , ' angestellter oder beauftragter eines geschäftlichen unternehmens, der die aufgabe hat, erzeugnisse oder leistungen eines unternehmens durch wort, schrift, bild usw. bekanntzumachen ' ( d. gr. Brockhaus 20 [1935] 227); zu werben II B 4 b β : jeder werbefachmann musz ein guter verkäufer sein, musz mit der kundschaft umzugehen wissen, musz geschickt verhandeln können und ein gutes einfühlungsvermögen besitzen; denn er wird heute für radioapparate, morgen für schokolade und übermorgen für damenwäsche zu werben haben daheim (8. 3. 1934) 6 a ; werbefachmann, dessen stärke in der g…