Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
werbebrief
-brief , werbbrief, m. 1) schriftliche vollmacht, die zum anwerben von soldaten berechtigt ( zu werben II B 3 b): weil ihm aber das gewissen sagte, dasz er in gantz Italien nicht sicher seyn kOente, nimt er seinen weg in Flanderen und verspricht dem hertzog von Parma, damals kOeniglichem statthalter, tausent ItaliAener auf seinen unkosten zu werben, wann ihm fr jeden mann, nachdem selber berkommen, eine benannte summa geltes bezahlet wrde. solchem versprechen giebt der hertzog glauben, begnadet ihn mit einem schOenen rappir, einer guldenen ketten und gebrAeuchlichen werbbriefen, lAesst ihn …