Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wehrbar adj.
wehrbar , adj. waffenfähig, zu wehr f. im ursprünglichen sinne des suffixes, nachmals mit vielen anderen ( Wilmanns wortbildungsl. § 376 f. ) zum verb. gezogen. mit haft-, halt-, gangbar gehört wehrbar zu der seltener gewordenen activen gruppe, wie neben deut-, erklär-, strafbar steht daneben eine bildung auf -lich. das noch bei Adelung und Campe fehlende wort ist zuerst nl. gebucht: weer-baer bellipotens, bello aut armis aptus Kilian (1632) Xx 3 b , hd. ist es mit vielen anderen auf -bar von der Schweiz aus eingebürgert, s. Blümner zum schweizerischen schriftdeutsch (1892) 18 f., Köster zu Sc…