Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
warfmann m.
warfmann , warfsmann , m. , pl. warfleute, warfsleute, bewohner oder besitzer einer hofstätte (warf) ten Doornkaat Koolman 3, 515 . Hackmann von teichen u. dämmen (1690) 419 : die freie verfassung der friesischen seelande ist nicht so zu verstehen, als wenn jeder beliebige, jeder warfsmann und arbeiter in den wichtigsten fragen mitzusprechen und mitzustimmen befugt war, sondern dies recht knüpfte sich an den grundbesitz Allmers marschenbuch 1/2, 191 ; die classen der hausleute, bauleute, erbleute, meier, anspänner u. s. w., denen in Ostfriesland die heerde entsprechen, auf der einen und die de…