Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wardirer m.
wardirer , m. der amtlich den wert einer sache bestimmt: so sollen jedes orts die schätzmeister und wardierer schuldig seyn, von den fleischern den einkauff des gekaufften viehes ... zu erforschen Braunschweig. taxordnung v. 1646, Struve syst. jurispr. opific. 1, 373 ; güterwracker, beschauer, oder ausschieszer, wardirer oder schätzer, sind diejenigen, welche die kaufmannswaaren zu sortiren ... auch jeder solchen von ihnen abgetheilten waaren ein gewisses zeichen ... zu geben wissen Ludovici kaufmannslex. 2, 2341 ; wardêrer, wertschätzer Frischbier 2, 455 ; warderer, warderersche ' leute, die …