Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
waldweide f.
waldweide , f. das weiden von grasfressenden thieren im walde. Behlen lex. der forst- u. jagdkunde 6, 283 : das zahme schwein wird dem wildschweine durch lange waldweide wieder ähnlich. Hann. mag. 1844 s. 338. meist das weidenlassen der thiere, die ausübung des rechtes sie in den wald zu treiben: treibt ein zur weide berechtigter mehr vieh zur waldweide, als er zu treiben befugt ist. Hartig entwurf einer allgem. forst- u. jagdordnung 21 ; die keraunischen gebürge gewähren meist nur waldweide. Niebuhr 3, 528 ; es war also gemeiner vortheil, waldweide, bergweide und ackerweide der gemeindeherde …