Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
waldrechten verb.
waldrechten , verb. ein zimmermannsausdruck, einen gefällten baumstamm ( zum austrocknen und zur erleichterung der wegfuhr ) roh behauen, so dasz er eine vierkantige form erhält. Jacobsson 4, 576 b . Adelung. bewaldrechten Mothes baulex. 3 1, 371 b . Karmarsch-Heeren 3 1, 443; ich will thun nach alle deynem beger, mit cedern und tennen holtz, meyne knechte sollen sie von Libanon hynab bringen ans meer, und will sie ynn flossen legen lassen, und will sie walltrechten daselbs, und du sollts holen lassen ( seit 1541 abbinden). Luther 1 kön. 5, 9 in den älteren ausgaben. gern bildlich gebraucht, a…