Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wahlunfähig adj.
wahlunfähig , adj. 1 1) nicht fähig zu wählen. 2 2) nicht fähig gewählt zu werden. Campe : auszerdem ist die wahl ungiltig, wenn der gewählte zur zeit der wahl wahlunfähig war. württemb. wahlgesetz vom 26. 3. 1868, art. 21; da erklärte das parlament, dasz ... Luttrell das gültig erwählte mitglied sei ... Wilkes wurde zugleich für wahlunfähig erklärt. Fischel verfassung Englands 403 .