Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wahlkörper m.
wahlkörper , m. die zu einer wahlhandlung berechtigten wählter als gesamtheit: regelmäszig ... war es für den gang der angelegenheiten gleichgültig, ob die majorität der wahlkörper dem Cäcilier oder dem Cornelier zufiel. Mommsen röm. gesch. 7 2, 71: im unterhaus dehnt sich das bestechungssystem seit Georg III. auch auf die wahlkörper aus. Gneist engl. verfassungsrecht 1, 257 ; jeder wahlkörper, sowohl der der höchstbesteuerten wähler, als eine jede der drei abtheilungen der übrigen wähler, wählt mittelst einer besondern wahlhandlung allein und ohne gegenwart eines andern wahlkörpers. altenburg…